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Für die Prüfung der Gewinngrenze des § 7g EStG ist der steuerliche Gewinn maßgeblich, einschließlich außerbilanzieller Korrekturen wie der Hinzurechnung der Gewerbesteuer. Überschreitet dieser Gewinn die Grenze von 200.000 Euro, kann kein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden.
mehrDer Bundesfinanzhof entschied, dass eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nicht schon deshalb vorliegt, weil ein Betrieb nach einer Übertragung wirtschaftlich weiterläuft.
mehrDas Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte zu entscheiden, ob ein schwerbehinderter Student Anspruch auf Übernahme behinderungsbedingter Mehrkosten für eine aufwändige Auslandsreise als Teilhabeleistung hat.
mehrDas Oberlandesgericht Zweibrücken entschied, dass eine Wohnung, die sich tatsächlich auf Erd- und Obergeschoss erstreckt, keine „abgeschlossene Wohnung im Dachgeschoss“ ist. Ein entsprechend eingetragenes Wohnrecht ist daher wegen Unbestimmtheit unwirksam.
mehrDer Bundesfinanzhof entschied, dass stille Gesellschafter nicht schon deshalb Mitunternehmer sind, weil sie umfangreich im Unternehmen mitarbeiten und am Gewinn beteiligt werden.
mehrDie Steuertermine des Monats April 2026 auf einen Blick.
mehrDas Bundessozialgericht hat entschieden, dass Auszubildende an privaten kostenpflichtigen Berufsfachschulen, die neben den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ergänzend Arbeitslosengeld II erhalten, anfallendes Schulgeld nicht von diesem Einkommen absetzen können.
mehrDas Verbot der unbemannten Luftfahrt in den Naturschutzgebiets- und Landschaftsschutzgebietsverordnungen Niedersachsen ist auch mit Blick auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Luftverkehr nicht zu beanstanden.
mehrSteuerpflichtige, die ein Grundstück erwerben oder an einer Übertragung beteiligt sind, dürfen sich nicht darauf verlassen, dass der Notar sämtliche steuerlichen Pflichten übernimmt.
mehrDie tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bezieht sich nicht nur auf die Erfüllung der aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten, sondern setzt zusätzlich voraus, dass diese Forderungen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen gebucht werden. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags erfordert eine zeitnahe Erfüllung der hieraus resultierenden Ansprüche.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
SCHWEEN & EHRICHT
Steuerberatungsges. mbH
Sangerhäuser Str. 1 - 4
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Tel. 03475 6723-0
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